+44-20-8154-3721

+7-831-262-10-70

+7-495-545-46-62

71-75 Shelton Street, Covent Garden, London, WC2H 9JQ

42 B, ul. B. Pokrovskaya, Nizhny Novgorod, Russia, 603000

office 213, 8/1, ul. Nametkina, Moscow, Russia, 117420

Mo bis Fr: ab 09.00 Uhr bis 18.00 (GMT+3)

Die Legalisierungsarten der Dokumente.

Unter Legalisierung versteht man „ein formelles Verfahren, das zur Zuordnung einem Dokumenten (Ausbildungsdiplom, Zertifikat, Lizenz etc.) der Rechtsgültigkeit auf dem Territorium eines anderen Staates, zur Bestätigung der Echtheit einer Unterschrift, der Eigenschaft der Person, die das Dokument unterschrieben hat, und in entsprechenden Fällen: der Echtheit des Siegels bzw. des Stempels, mit dem das Dokument besiegelt wurde, dient.“ Das Endziel der Apostille ist die Vorlage des Dokumentes an die Behörden eines anderen Staates.

Legalisierungsregel (kurze Anweisungen):

1. Apostille wird immer auf dem Territorium des Staates gestellt, dessen Behörden das Dokument erstellt haben. Wenn ein Dokument außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation zugestellt bzw. erstellt werden sollte, wäre seine Legalisierung auf dem Territorium der Russischen Föderation unmöglich.
2. Apostille ist nicht erforderlich, wenn ein bilaterales Abkommen, das die Forderung der Legalisierung aufhebt, zwischen Russland und dem Staat, in dem Sie vorhaben, das Dokument vorzulegen, abgeschlossen ist.
3. In meisten Fällen wird Apostille auf notariell beglaubigte Abschriften der Unterlagen (Lebenszeugnis, Sterbeschein, Zertifikat über Ehebegründung, Diplom, Reifezeugnis etc. sowie Gründungsunterlagen der juristischen Personen: Satzungen, Gründungsverträge, Nachweise über die steuerliche Erfassung) gestellt.
4. In meisten Fällen muss ein Dokument, das auf dem Territorium eines anderen Staates vorgelegt wird, übersetzt werden. Die Unterschrift der Übersetzerin (des Übersetzers) ist notariell zu beglaubigen.

Es gibt drei Hauptarten der Legalisierung von Dokumenten: Anbringen des Stempels „Apostille“, Legalisierung im Konsulat und Legalisierung im Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation.

Apostille

Anbringen des Stempels „Apostille“ (man nennt diese Prozedur „vereinfachte Legalisierung“ bzw. „Apostillieren“) verwendet man zur Legalisierung von Dokumenten, die in den Teilnehmerländern des Haager Abkommens vom 5. Oktober 1961 vorzulegen sind. Nach dem Anbringen der Apostille erwirbt das Dokument die Rechtsgültigkeit in allen Teilnehmerländern des Haager Abkommens.

Für das Anbringen der Apostille wird die Verwaltungsgebühr in Höhe von 2500 Rubel erhoben (Steuergesetzbuch der Russischen Föderation, Art. 333.1.8). Apostille wird von Territorialorganen des Ministeriums für Justiz und anderen Exekutivorganen (z.B. Föderale Agentur für Bildung der Russischen Föderation) ausgestellt.

Bei der Übersetzung des Stempels „Apostille“ ist es wichtig, die Form zu beachten, die in dem Staat existiert, dessen Staatssprache ist Zielsprache.

Stempelmuster „Apostille“ von verschiedenen Ländern können Sie auf der Seite Muster unserer Webseite finden.

Legalisierung im Konsulat

Wenn ein Staat ist kein Teilnehmer des Haager Abkommens, ist die Legalisierung im Konsulat erforderlich. Das ist ein Verfahren, das komplizierter als das Apostillieren ist. Das beinhaltet die Beglaubigung in den Behörden des Ministeriums für Justiz der Russischen Föderation, in den Behörden des Außenministeriums der Russischen Föderation und nachher im Konsulat des Bestimmungslandes in der Russischen Föderation. Legalisierung im Konsulat authentisiert das Dokument nur in dem Staat, dessen Konsulat sein Zeichen drauf gestellt hat.

Legalisierung im Handels- und Industriekammer der Russischen Föderation.

Handelsunterlagen (Verträge, Rechnungen, Handelsrechnungen, Frachtbriefe u.a.) unterliegen weder der Legalisierung im Konsulat noch dem Apostillieren. Die Legalisierung solcher Dokumente kann nur im Handels- und Industriekammer und danach im Konsulat des Bestimmungslandes ausgeführt werden. In meisten Fällen ist die Legalisierung solcher Dokumente nicht erforderlich.