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Es ist in manchen Fällen sinnvoll, zusammen mit der Übersetzung eine Reihe von Begleitdienstleistungen zu bestellen. Diese Begleitdienstleistungen, die wir erbringen können, lassen Ihre Zeit sparen und gewährleisten hohe Qualität.

Notarielle Übersetzungen auf dem Territorium der Russischen Föderation (notarielle Beglaubigung einer Übersetzung).

Die notarielle Beglaubigung einer Übersetzung erfolgt folgenderweise: Originaldokument (bzw. seine beglaubigte Abschrift) werden zusammen mit der Übersetzung geheftet. Die Unterschrift der Übersetzerin (des Übersetzers) sowie die Echtheit ihres (seines) Diploms werden notariell beglaubigt. Auf der letzten Seite werden volle Namen der Übersetzerin (des Übersetzers) und der Notarin (des Notars) sowie die Anzahl der zusammengehefteten Blätter angegeben. Die Übersetzungen von Satzungen, Vollmächten, Zertifikaten werden immer notariell beglaubigt.

Die zur notariellen Übersetzung vorgelegten Originaldokumente haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
1. Das Dokument muss laut geltendes Gesetzes ausgefertigt werden und frei von Radierungen, Einfügungen und unvereinbarten Korrekturen sein.
2. Wenn das Originaldokument mehr als eine Seite enthält, muss es zusammengeheftet, nummeriert und mit dem Siegel der zustellenden Organisation besiegelt.
3. Die zwischen natürlichen Personen in einfacher schriftlicher Form geschlossen Verträge werden zur notariellen Übersetzung nicht angenommen.
4. Unterschriften der gemäß der Vollmacht handelnden Personen sowie der Personen, die nicht in Russland ansässige juristische Personen vertreten, müssen notariell beglaubigt werden.
5. Jegliche außerhalb der Russischen Föderation erstellten Dokumente, die zur notariellen Übersetzung vorgelegt werden, müssen legalisiert werden, d.h. eine Apostille haben. Für Dokumente aus den Ländern – ehemaligen UdSSR-Republiken - ist keine Legalisation erforderlich.

Der Preis für eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift der Übersetzerin (des Übersetzers) wird gemäß der Gebühr des Notariats festgelegt.